Dienstag, 3. Februar 2015

Mit dem DGB gegen die AfD?

Von der IWW Bremen:
In den Bemühungen, eine große, einheitliche Demonstration zum AfD Bundesparteitag im Hotel Maritim am 31. Januar vorzubereiten, spielen DGB-Funktionär/innen aus verschiedenen politischen Richtungen eine wichtige, aber nicht unwidersprochene Rolle. Das gemeinsame Bemühen der DGB-Aktivist/innen, in der Hauptsache bei verschiedenen Einzelgewerkschaften angestellten Sekretäre, ist darauf ausgerichtet, den DGB in eine herausragend sichtbare Position zu bringen. Am besten in die erste Reihe mit besonderer Berücksichtigung bei Redebeiträgen und Presseauftritten.
Wir möchten mit diesem Beitrag einen Blick auf die inhaltlichen Positionen werfen, für die der DGB sich in den letzten Jahren stark gemacht hat und daran bewerten, ob ein Platz in der ersten Reihe angemessen ist.
Die AfD steht für eine extreme Variante deutschen Nationalismus, sie schürt rassistische Anschauungen zu Angst vor Zuwanderer/innen in die Sozialsysteme. In besonderer Weise propagiert die AfD die kapitalistischen Konkurrenzverhältnisse und feiert Leistungszwang. Wer sich für den Standort Deutschland kein Bein ausreißen kann oder will, soll harsch diszipliniert werden: Zahlreiche AfD-Denker/innen haben schon sehr laut über den Entzug des Wahlrechts für BezieherInnen von Sozialleistungen (Hartz IV) nachgedacht. Die AfD bedient Stammtischhetze gegen Minderheiten, befördert Homophobie, schürt viele Proteste gegen die Einrichtung von Unterkünften für Flüchtlinge.

Dienstag, 13. Januar 2015

Antidemokratisches Seminar im Mercure Hotel Eschborn verhindern!

"Der Boss braucht dich - du brauchst ihn nicht!"
Am 08. Januar begann im Mercure Hotel in Eschborn eine antidemokratische Seminarreihe der Kanzlei Schreiner & Partner, die sich vornehmlich damit beschäftigt, wie die Rechte von Lohnabhängigen in Betrieben systematisch hintergangen werden können. In diesen Seminaren geht es vor allem darum Unternehmenschefs und Personaler*innen miese Tricks im Umgang mit kämpferischen Betriebsräten und unliebsamen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern beizubringen. Bereits die Titel der Seminare sprechen Bände, wie eine beispielhafte Auflistung zeigt: 
  • „Der Umgang mit schwierigen Betriebsräten – So reagieren Sie richtig auf blockierende, übereifrige oder fremdgesteuerte Betriebsräte.“ (08.01), - „Die einseitige Änderung von Arbeitsverhältnissen 
  • So flexibilisieren Sie ihre Arbeitsverhältnisse“ (04.02.), - „Die Kündigung störender Arbeitnehmer 
  • So gestalten Sie kreativ Kündigungsgründe“ (05.02.), 
  • „So weisen Sie ihren Betriebsrat in die Schranken“ (25.03.) und zum krönenden Abschluss am 22.04: „In Zukunft ohne Betriebsrat“. 

Existenziell Bedroht: Erwerbslos  / prekär / befristet / Niedriglohn

Flickr: fabian-felixHeute präsentieren wir euch einen Veranstaltungsmitschnitt des Blockupy Bündnis Bremen mit Herbert Thomsen vom Bremer Erwerbslosenverband.
Er referiert über die so genannte Erwerbslosenbewegung, die Schaffung des Niedriglohnsektors mit Hilfe des DGB und den Widerstandsperspektiven. Der Vortrag fand bereits im April 2014 statt, bleibt aber weiterhin aktuell.
https://www.youtube.com/watch?v=s9fuR2eGVCQ

Freitag, 9. Januar 2015

8,50 Euro Mindestlohn – Hartz IV ist gewiss

via IWW Bremen
Flickr: Dennis SkleyAm 1. Januar 2015 ist es soweit: Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro kommt. Es gibt viele Ausnahmen extra für Zeitungszusteller/innen, Menschen unter 18 Jahren, Azubis, ausbildungsbegleitende Praktika und für Langzeitarbeitslose.
Der DGB sieht im Mindestlohn eine wichtige Komponente für fairen Lohn und gute Arbeit. Die Bundesregierung sieht die Würde in der Arbeit wiederhergestellt.
An der betrieblichen Ausbeutung wird der Mindestlohn nichts ändern. Die Unternehmen planen umfangreiche Maßnahmen sich schadlos zu halten, so etwa die Einstellung von billigen Auszubildenden oder die Ausweitung von unbezahlten Überstunden. Wehren müssen wir uns selbst – es hilft kein Gesetz.


Mittwoch, 3. Dezember 2014

Interview mit der IWW: „Geht nicht, gibt’s nicht!“ Organisierung im Niedriglohnsektor.


Der allgemeinen Verschlechterung der Lebenslage für alle Lohnabhängigen in der BRD der letzten 25 Jahre konnten die Mainstream Gewerkschaften wie der DGB nichts entgegensetzen – und wollten es eigentlich auch nicht so richtig.
 Aber auch von linker (gewerkschaftlicher) Seite waren die Versuche dem etwas entgegen zu setzen, begrenzt. Oft genug scheinen die Organisierungsbemühungen wenig von Erfolg gekrönt zu sein. Viele Linke in der BRD sind deshalb auch der Meinung, dass es gerade im prekären Niedriglohnbereich nicht möglich ist, sich mit KollegInnen zusammen zu organisieren. Das dem nicht so sein muss, zeigen die Erfolge der IWW in den USA, aber auch in der Bundesrepublik. Dazu sprach Mark Richter von der IWW Frankfurt am Main mit Radio Corax. Das Interview könnt ihr euch hier anhören:
Anhören auf soundcloud.com 

Dienstag, 2. Dezember 2014

Wer verdient was? Dürfen wir im Betrieb über unsere Löhne reden?

Via: IWW Bremen

Oftmals schreiben die Unternehmen in die Arbeitsverträge, „über den Lohn / das Gehalt ist Stillschweigen zu bewahren“. Das hätten sie gern, dass sie allein und willkürlich über unsere Löhne entscheiden können. Damit hätten sie die Macht, der einen KollegIn weniger und der bereitwilligen ÜberstundenklotzerIn, bei gleichen Arbeitsaufgaben, mehr Lohn zu zahlen. Das Ziel ist, uns schön gegeneinander ausspielen und unter dem Strich bei den Löhnen zu sparen.
Aber ist die Schweigeverpflichtung eigentlich zulässig? Hält eine entsprechende Passage im Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Überprüfung stand? Nein. Dies hat zuletzt das Landesarbeitgericht in Mecklenburg Vorpommern beschlossen.

 "Zwei KollegInnen hatten sich über ihre jeweiligen Gehälter unterhalten. Der Chef eines Betriebes in Schwerin hatte dies mitbekommen und den KollegInnen eine Abmahnung ausgesprochen. Beide KollegInnen klagten beim Arbeitsgericht auf Entfernung dieser Abmahnung aus der Personalakte und bekamen recht. Der Chef ging beim Landesarbeitsgericht in Berufung und bekam erneut eine Abfuhr. Das Gericht erklärte die Passage aus dem Arbeitsvertrag, die ein Stillschweigen über die Lohnhöhen festschreiben sollte, für unwirksam."

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 Aktenzeichen: 2 Sa 237/09)

Das Landesarbeitsgericht führte in seiner Begründung an, dass es bei der Lohngestaltung einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt. Daraus folgt, dass bei annähernd gleichen Tätigkeiten auch ein vergleichbarer Lohn gezahlt werden muss.
Um aber als Beschäftigte feststellen zu können, ob denn dieser Gleichbehandlungsgrundsatz vom Unternehmen auch eingehalten wird und ob nicht eine Benachteiligung stattfindet, gibt es keine andere Möglichkeit, als sich untereinander über den jeweils gezahlten Lohn zu unterhalten.
Außerdem darf es auch gegenüber einer Gewerkschaft kein Stillschweigen zur Lohnhöhe geben. Eine Gewerkschaft muss in Erfahrung bringen können, welche Löhne in einem Betrieb oder einer Branche gezahlt werden, um Lohnforderungen gegenüber den Unternehmen aufstellen zu können.
Also: Wer über seinen Lohn redet, darf im Betrieb nicht abgestraft werden. Entsprechende Passagen in Arbeitsverträgen, als Aushang oder Mitteilung des Unternehmens, halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Beim Lohntüten-Vergleich mit den Kolleg/innen können wir Mut bekommen, mehr zu fordern, anderen den Rücken stärken, zusammen gleiche Löhne durchsetzen und so auch in Zukunft gemeinsam regelmäßige Lohnanpassungen bekommen – ohne, dass sie sich Einzelne rausgreifen und zu falscher Bescheidenheit zwingen können.

Lasst uns reden! Dies kann uns nur nutzen.

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Dienstag, 4. November 2014

Neue Email-Adresse der IWW Frankfurt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte schreibt in Zukunft an: iww-frankfurt[at]systemausfall.org
([at] ist Spamschutz und muss durch @ ersetzt werden)

Euer Webteam.