Am 1. Januar 2015 ist es soweit: Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50
Euro kommt. Es gibt viele Ausnahmen extra für Zeitungszusteller/innen,
Menschen unter 18 Jahren, Azubis, ausbildungsbegleitende Praktika und
für Langzeitarbeitslose.Der DGB sieht im Mindestlohn eine wichtige Komponente für fairen Lohn und gute Arbeit. Die Bundesregierung sieht die Würde in der Arbeit wiederhergestellt.
An der betrieblichen Ausbeutung wird der Mindestlohn nichts ändern. Die Unternehmen planen umfangreiche Maßnahmen sich schadlos zu halten, so etwa die Einstellung von billigen Auszubildenden oder die Ausweitung von unbezahlten Überstunden. Wehren müssen wir uns selbst – es hilft kein Gesetz.