Mittwoch, 3. Dezember 2014

Interview mit der IWW: „Geht nicht, gibt’s nicht!“ Organisierung im Niedriglohnsektor.


Der allgemeinen Verschlechterung der Lebenslage für alle Lohnabhängigen in der BRD der letzten 25 Jahre konnten die Mainstream Gewerkschaften wie der DGB nichts entgegensetzen – und wollten es eigentlich auch nicht so richtig.
 Aber auch von linker (gewerkschaftlicher) Seite waren die Versuche dem etwas entgegen zu setzen, begrenzt. Oft genug scheinen die Organisierungsbemühungen wenig von Erfolg gekrönt zu sein. Viele Linke in der BRD sind deshalb auch der Meinung, dass es gerade im prekären Niedriglohnbereich nicht möglich ist, sich mit KollegInnen zusammen zu organisieren. Das dem nicht so sein muss, zeigen die Erfolge der IWW in den USA, aber auch in der Bundesrepublik. Dazu sprach Mark Richter von der IWW Frankfurt am Main mit Radio Corax. Das Interview könnt ihr euch hier anhören:
Anhören auf soundcloud.com 

Dienstag, 2. Dezember 2014

Wer verdient was? Dürfen wir im Betrieb über unsere Löhne reden?

Via: IWW Bremen

Oftmals schreiben die Unternehmen in die Arbeitsverträge, „über den Lohn / das Gehalt ist Stillschweigen zu bewahren“. Das hätten sie gern, dass sie allein und willkürlich über unsere Löhne entscheiden können. Damit hätten sie die Macht, der einen KollegIn weniger und der bereitwilligen ÜberstundenklotzerIn, bei gleichen Arbeitsaufgaben, mehr Lohn zu zahlen. Das Ziel ist, uns schön gegeneinander ausspielen und unter dem Strich bei den Löhnen zu sparen.
Aber ist die Schweigeverpflichtung eigentlich zulässig? Hält eine entsprechende Passage im Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Überprüfung stand? Nein. Dies hat zuletzt das Landesarbeitgericht in Mecklenburg Vorpommern beschlossen.

 "Zwei KollegInnen hatten sich über ihre jeweiligen Gehälter unterhalten. Der Chef eines Betriebes in Schwerin hatte dies mitbekommen und den KollegInnen eine Abmahnung ausgesprochen. Beide KollegInnen klagten beim Arbeitsgericht auf Entfernung dieser Abmahnung aus der Personalakte und bekamen recht. Der Chef ging beim Landesarbeitsgericht in Berufung und bekam erneut eine Abfuhr. Das Gericht erklärte die Passage aus dem Arbeitsvertrag, die ein Stillschweigen über die Lohnhöhen festschreiben sollte, für unwirksam."

(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 Aktenzeichen: 2 Sa 237/09)

Das Landesarbeitsgericht führte in seiner Begründung an, dass es bei der Lohngestaltung einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt. Daraus folgt, dass bei annähernd gleichen Tätigkeiten auch ein vergleichbarer Lohn gezahlt werden muss.
Um aber als Beschäftigte feststellen zu können, ob denn dieser Gleichbehandlungsgrundsatz vom Unternehmen auch eingehalten wird und ob nicht eine Benachteiligung stattfindet, gibt es keine andere Möglichkeit, als sich untereinander über den jeweils gezahlten Lohn zu unterhalten.
Außerdem darf es auch gegenüber einer Gewerkschaft kein Stillschweigen zur Lohnhöhe geben. Eine Gewerkschaft muss in Erfahrung bringen können, welche Löhne in einem Betrieb oder einer Branche gezahlt werden, um Lohnforderungen gegenüber den Unternehmen aufstellen zu können.
Also: Wer über seinen Lohn redet, darf im Betrieb nicht abgestraft werden. Entsprechende Passagen in Arbeitsverträgen, als Aushang oder Mitteilung des Unternehmens, halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Beim Lohntüten-Vergleich mit den Kolleg/innen können wir Mut bekommen, mehr zu fordern, anderen den Rücken stärken, zusammen gleiche Löhne durchsetzen und so auch in Zukunft gemeinsam regelmäßige Lohnanpassungen bekommen – ohne, dass sie sich Einzelne rausgreifen und zu falscher Bescheidenheit zwingen können.

Lasst uns reden! Dies kann uns nur nutzen.

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Dienstag, 4. November 2014

Neue Email-Adresse der IWW Frankfurt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bitte schreibt in Zukunft an: iww-frankfurt[at]systemausfall.org
([at] ist Spamschutz und muss durch @ ersetzt werden)

Euer Webteam.

Dienstag, 28. Oktober 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
https://www.flickr.com/photos/pink_farasha/6180938017
Aufgrund einiger Veränderungen in der Ortsgruppe in FFM konnten wir eure Email-Anfragen der letzten Monate leider nicht beantworten. 
Wir werden so schnell wie möglich die Kontaktdaten aktualisieren und euch auf den neuesten Stand bringen.
Bitte wendet euch zunächst einmal an die Mailadresse des Sekretariats im deutschsprachigen Raum: GLAMROC@Wobblies.de 

Bitte entschuldigt für die Probleme der letzten Monate!
Euer 
Webteam der IWW Frankfurt