Via: IWW Bremen
"Zwei KollegInnen hatten sich über ihre jeweiligen Gehälter unterhalten. Der Chef eines Betriebes in Schwerin hatte dies mitbekommen und den KollegInnen eine Abmahnung ausgesprochen. Beide KollegInnen klagten beim Arbeitsgericht auf Entfernung dieser Abmahnung aus der Personalakte und bekamen recht. Der Chef ging beim Landesarbeitsgericht in Berufung und bekam erneut eine Abfuhr. Das Gericht erklärte die Passage aus dem Arbeitsvertrag, die ein Stillschweigen über die Lohnhöhen festschreiben sollte, für unwirksam."
(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 Aktenzeichen: 2 Sa 237/09)
Das Landesarbeitsgericht führte in seiner Begründung an, dass es bei der Lohngestaltung einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt. Daraus folgt, dass bei annähernd gleichen Tätigkeiten auch ein vergleichbarer Lohn gezahlt werden muss.Um aber als Beschäftigte feststellen zu können, ob denn dieser Gleichbehandlungsgrundsatz vom Unternehmen auch eingehalten wird und ob nicht eine Benachteiligung stattfindet, gibt es keine andere Möglichkeit, als sich untereinander über den jeweils gezahlten Lohn zu unterhalten.
Außerdem darf es auch gegenüber einer Gewerkschaft kein Stillschweigen zur Lohnhöhe geben. Eine Gewerkschaft muss in Erfahrung bringen können, welche Löhne in einem Betrieb oder einer Branche gezahlt werden, um Lohnforderungen gegenüber den Unternehmen aufstellen zu können.
Also: Wer über seinen Lohn redet, darf im Betrieb nicht abgestraft werden. Entsprechende Passagen in Arbeitsverträgen, als Aushang oder Mitteilung des Unternehmens, halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Beim Lohntüten-Vergleich mit den Kolleg/innen können wir Mut bekommen, mehr zu fordern, anderen den Rücken stärken, zusammen gleiche Löhne durchsetzen und so auch in Zukunft gemeinsam regelmäßige Lohnanpassungen bekommen – ohne, dass sie sich Einzelne rausgreifen und zu falscher Bescheidenheit zwingen können.
Lasst uns reden! Dies kann uns nur nutzen.
Als .PDF herunterladen

in vielen Ländern an Einfluss und Mitgliedern. In den USA wurde dieser Krise mit Techniken der Organisierung begegnet, die zuvor in den Kämpfen der radikalen Linken und der sozialen Bewegungen erprobt worden waren. Als internationales Vorbild gelten dabei häufig die Protestaktionen der GebäudereinigerInnen in Los Angeles zu
10 000 Arbeitsplätze weniger und rund 1,3 Mrd. Euro – das ist der Preis, den die Opel-Beschäftigten in den nächsten fünf Jahren europaweit für die Opel-Sanierung zahlen sollen. Zwei Drittel der Beiträge tragen die MitarbeiterInnen an den deutschen Standorten in Bochum, Eisenach, Kaiserslautern und Rüsselsheim. Der Betriebsrat wirft Opel-Chef Reilly Entscheidungen nach Gutsherrenart vor. Allerdings haben Konzernbetriebnsrat und Gewerkschaft während der Opel-Krise selbst nicht gerade eine gute Figur gemacht und sich mit ihren Verlautbarungen voll in den Dienst des Unternehmens gestellt.